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Energie-Sparhäuser

EnergiesparhäuserSeit Februar 2002 regelt die Energieeinspar- verordnung (EnEV), wieviel Heizenergie ein Gebäude verbrauchen darf.

Mit Novellierung der EnEV 2009 zum 01. Oktober 2009 wurden die zulässigen Werte für den Jahresprimärenergiebedarf* nochmals um durchschnittlich 30 % gesenkt. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Bau dieser energiesparenden Gebäude durch zinsgünstige Darlehen.

Dabei wird nicht nur die Energie betrachtet, die zum Heizen verwendet wird, sondern der gesamte Jahresprimärenergiebedarf*. Also auch die Menge zum Wasser erwärmen, aber auch die Energie die nicht genutzt werden konnte.

Die Gebäude-Typen lassen sich dabei in ihren wesentlichen Punkten wie folgt unterscheiden.

Referenzgebäude

Das Referenzgebäude ist ein virtuelles Gebäude, das bei jeder Berechnung des Energieausweises neu erstellt wird.

Um den Energiebedarf des zu erstellenden Gebäudes im Vergleich zur EnEV bewerten zu können, muss das Referenzgebäude baugleich mit dem neu zu erstellenden Haus sein. Die Form des Hauses, die Ausrichtung nach der Himmelsrichtung, die Gebäudenutzfläche, die Heizung und anderes haben Einfluss auf den Energiebedarf.

Jedes Gebäude wird mit einem baugleichen Referenzgebäude verglichen, dessen Energiebedarf 100% darstellt. Somit sind die zulässigen Höchstwerte für den Jahresprimärenergiebedarf* und den spezifischen Transmissionswärmeverlust (= die nach außen verloren gegangene Wärmeenergie) nicht immer gleich, sondern werden für jedes Haus individuell berechnet.

Erreicht ein Neubau die nachfolgend geforderten Werte nicht, so erhält es keine Föderung durch die KfW.

KfW-70 Effizienzhaus (früher: KfW-60-Haus)

Im Vergleich zum Referenzgebäude (Energiebedarf = 100 %) kommt das KfW-70 Effizienzhaus mit 70% des Energiebedarfs aus. Der Transmissionswärmeverlust muss 15% unter dem Wert des Referenzgebäudes liegen.

Zusätzliche Kennzeichen dieses Haustypen sind:
  • Wärmebrückenreduzierung
  • Luftdichte Gebäudehülle
  • 3-Scheiben-Verglasung
  • Wärmepumpentechnik oder Gasbrennwert mit Trinkwasser und Heizungsunterstützung sowie Lüftungsanlage.
Die Förderung muss durch einen Sachverständigen bei der KfW beantragt werden.

KfW-55 Effizienzhaus (früher: KfW-40-Haus)

Ein KfW-55 Effizienzhaus darf maximal 55 % der Energie benötigen, die ein Neubau in Deutschland (Referenzgebäude) maximal verbrauchen darf. Der Transmissionswärmeverlust liegt bei 70 % im Vergleich zum Referenzgebäude.

Worin unterscheidet sich das KfW-55 Effizienzhaus nun noch:
  • Wärmebrückenminimierung
  • evtl. Wanddicke 42,5 bzw. 49,0 cm
  • Anlagentechnik mit sehr hohem regenerativem Anteil.

KfW-40 Effizienzhaus

Der Jahresprimärenergiebedarf darf hier maximal 40 % und der Transmissionswärmeverlust maximal 55 % im Vergleich zum Referenzgebäude zulässigen Werte erreichen. Dies ist momentan der Förderstandard mit den höchsten Anforderungen.

Die Förderung muss durch einen Sachverständigen bei der KfW beantragt werden. Zusätzlich sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen verbindlich nachzuweisen.

Sonderformen: 3-Liter-Haus und Passivhaus

Beim 3-Liter-Haus entspricht der Jahres-Primärenergiebedarf dem des KfW-70 Effizienzhauses.

Passivhäuser sind Gebäude, die dank ihrer kompakten, hoch wärmedämmenden Bauweise keine Heizungsanlage mehr benötigen. Der Begriff Passivhaus ist nicht geschützt, er wird vielmehr als eine Art Verbrauchsstandard definiert. Gemäß Passivhaus-Institut Darmstadt liegt der Heizwärmebedarf beim Passivhaus bei max. 15 Kilowattstunden pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr (kWh/m²a).

Kennzeichen dieses Haustyps sind:
  • ausgezeichneter Wärmeschutz
  • kein konventionelles Heizsystem
  • dreifache Wärmeschutzverglasung mit gedämmten Fensterrahmen
  • Lüftungsanlage mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung
Der Restwärmebedarf wird beim Passivhaus durch Sonneneinstrahlung sowie der Wärmeabstahlung von Haushaltsgeräten und den Bewohnern gedeckt.

Da beide Häuser häufig nur ihren Jahres-Heizwärmebedarf und nicht ihren gesamten Jahres-Primärenergiebedarf, entsprechen diese Häuser nicht immer den Förderrichtlinien, wenngleich sie in der Werbung und in der breiten Öffentlichkeit eher bekannt sind.

*Jahresprimärenergiebedarf: Der Jahresprimärenergiebedarf beziffert, wie viel Energie im Verlauf eines durchschnittlichen Jahres für Heizen, Lüften und Warmwasserbereitung benötigt wird. Dabei wird auch die so genannte "Vorkette" der Erzeugung berücksichtigt, also der Aufwand zur Erkundung, Gewinnung,die Aufbereitung, den Transport bis zum Gebäude und die Verteilung und Speicherung der Energieträger (Heizöl, Gas, Strom, Anlagen für erneuerbare Energie usw.); so werden also auch die Verluste außerhalb der Erzeugung mit einbezogen.

   Der Förderbegriff Energiesparhaus KfW 40 & 60 wurde ab April 2009    durch die neue Förderbezeichnung Effizienzhaus 55 & 70 ersetzt.