Schallschutz:
Leichte Trennwände richtig anschließen

Leichte Trennwände können den Schallschutz erheblich verschlechtern. Schuld ist die Schall- übertragung über „flankierende Bauteile“. Jetzt bieten die Ziegelwerke mit den Ziegeln als System geeignete EAP-Entkopplungsprofile für leichte Trennwände der Wanddicke 11,5 cm an. Das Entkopplungsprofil unterbricht die Flankenüber-tragung und verbessert schlagartig den Schallschutz ohne die Tragfähigkeit der Wand unzulässig zu schmälern. An der Decke verhindert das elastische Profil neben der Schallübertragung das Übertragen von Lasten aus der Deckendurchbiegung. Dem Entstehen von Rissen in den nichttragenden Wänden wird so entgegen gewirkt.
Die Schallübertragung erfolgt nicht nur über das trennende Bauteil, sondern auch horizontal und vertikal über die flankierenden Wände oder Decken. Die Schallschutzanforderungen zu erfüllen setzt voraus, dass die Schall-Längsleitung angrenzender Bauteile den Schallschutz des trennenden Bauteiles nicht unzulässig mindern. Bei der Berechnung des bewerteten Schalldämm-Maßes eines trennenden Bauteiles nach DIN 4109 ist daher nachzuweisen, dass die mittlere flächenbezogene Masse aus der Summe der flankierenden Bauteile mindestens 300 kg/m² beträgt. Anderenfalls ist mit einer Verschlechterung des Schallschutzes zu rechnen. Schalltechnisch kritische Bauteile sind leichte Trennwände. Sie dämpfen aufgrund ihrer geringen Masse die Schallübertragung längs der flankierenden Bauteile verhältnismäßig wenig. Bindet eine leichte Trennwand in eine hochschalldämmende Wohnungstrennwand ein, erreicht diese u.U. nicht die theoretisch mögliche Schalldämmung. Das gleiche gilt für Stahlbetondecken, an die leichte Trennwände anschließen.
Die Schallübertragung erfolgt nicht nur über das trennende Bauteil, sondern auch horizontal und vertikal über die flankierenden Wände oder Decken. Die Schallschutzanforderungen zu erfüllen setzt voraus, dass die Schall-Längsleitung angrenzender Bauteile den Schallschutz des trennenden Bauteiles nicht unzulässig mindern. Bei der Berechnung des bewerteten Schalldämm-Maßes eines trennenden Bauteiles nach DIN 4109 ist daher nachzuweisen, dass die mittlere flächenbezogene Masse aus der Summe der flankierenden Bauteile mindestens 300 kg/m² beträgt. Anderenfalls ist mit einer Verschlechterung des Schallschutzes zu rechnen. Schalltechnisch kritische Bauteile sind leichte Trennwände. Sie dämpfen aufgrund ihrer geringen Masse die Schallübertragung längs der flankierenden Bauteile verhältnismäßig wenig. Bindet eine leichte Trennwand in eine hochschalldämmende Wohnungstrennwand ein, erreicht diese u.U. nicht die theoretisch mögliche Schalldämmung. Das gleiche gilt für Stahlbetondecken, an die leichte Trennwände anschließen.


