Keramisches Nebenprodukt von Hörl+Hartmann wird Teil von Geigers Betonzusatzstoff Concrelat
Geiger Gruppe erhält Zulassung für eigenen Betonzusatzstoff
Dachau – 19. Februar 2026
Der von der Geiger Gruppe entwickelte Betonzusatzstoff Concrelat wurde nach umfassenden Prüfungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) offiziell als Betonzusatzstoff Typ II zugelassen. Damit kann ein keramisches Nebenprodukt aus der Ziegelherstellung der Hörl & Hartmann Ziegeltechnik GmbH & Co. KG als Bestandteil von Betonrezepturen eingesetzt werden. Die Zulassung bestätigt die normgerechte Anwendung. Concrelat wird bereits in Transportbetonwerken der Geiger Gruppe verwendet.
Seit vielen Jahren beschäftigt sich die Geiger Gruppe mit der effizienten Nutzung von Materialien und Rohstoffen. Mit Concrelat wird ein keramischer Reststoff aus der Ziegelproduktion einer weiteren Verwendung zugeführt und kann in Betonrezepturen eingesetzt werden. Das Projekt steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Unternehmens, vorhandene Stoffströme technisch aufzubereiten und für weitere Anwendungen nutzbar zu machen.
Durch den Einsatz von Concrelat kann der Zementanteil im Beton um bis zu 20 Prozent reduziert werden. Die Leistungsfähigkeit wurde durch die MPA Stuttgart sowie das Deutsche Institut für Bauphysik geprüft. Die Ergebnisse bestätigen, dass Concrelat als Betonzusatzstoff eingesetzt werden kann.
Mit Concrelat wird ein Material aus der Ziegelproduktion in einer weiteren Anwendung genutzt. Darüber hinaus erfolgt eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Ziegel- und Betonindustrie. Die Integration in bestehende Prozesse zeigt, wie ein keramisches Nebenprodukt technisch in die Betonherstellung eingebunden werden kann.
Wir sind stolz, dass die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Geiger Gruppe zu dieser erfolgreichen Zulassung geführt hat. Sie unterstreicht, wie viel Potenzial in gemeinsamer Innovationskraft steckt, wenn Unternehmen über Branchengrenzen hinaus denken.







