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Energieeinsparverordnung EnEV 2014/2016

EnEV4Die von der Bundesregierung im Oktober 2013 verabschiedete Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Darin war bereits verankert, dass ab dem 01.01.2016 verschärfte Anforderungen gelten und einzuhalten sind.

Die neuen Vorgaben für den Bau von Wohngebäuden haben in verschiedenen Bereichen Auswirkungen und betreffen unter anderem auch Ziegelmauerwerk. Für die Ziegelprodukte von 'Mein Ziegelhaus' und seiner Mitgliedsunternehmen stellt dies allerdings kein Problem dar.

Ziel der Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu schaffen. So ist zu erwarten, dass die Anforderungen in der Zukunft weiterhin verschärft werden; wenn auch im Wesentlichen für den Gebäudebestand. Bauherren sind daher gut beraten, sich mit den aktuellen Möglichkeiten zu befassen und sich von Anfang an qualifizierte Energieberater mit an den Tisch zu holen. Dies gilt für Neubauten mit Ziegelmauerwerk ebenso wie für die Wahl anderer Baustoffe und Hausformen.

Des weiteren stellen wir Architekten und Planern folgende Hilfsmittel zur Verfügung:

  • Die aktualisierte Fachbroschüre "EnEV 2016" können Sie bei uns kostenfrei bestellen (die PDF-Version finden Sie unter Downloads). Sie verdeutlicht die Themen Energiebilanz und EnEV-Nachweis mit Beispielrechnungen sowie der Darstellung der wichtigsten konstruktiven Details.
  • Die Software "Modul Energie 20.20" zur Berechnung der Nachweise für Wohngebäude nach dem aktuellen Stand der EnEV (nähere Informationen zum Programm unter www.lebensraum-ziegel.de/software.html.
  • In unserem "Produkt-Katalog – Lieferprogramm und Ausschreibungstexte" haben wir die wichtigsten Fakten und Tabellen zusammengefasst. Das komplette Handbuch und die einzelnen Kapitel finden Sie in hier als Download.

Die wichtigsten Neuerungen der EnEV 2014/2016 gegenüber der EnEV 2009 auf einen Blick

Seit 01.05.2014:

  • Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden und nach dem 1.1.1985 eingebaut wurden, müssen nach 30 Jahren außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizkessel vor 1985 eingebaut, dürfen diese schon ab 2015 nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für bestimmte selbstnutzende Ein- und Zweifamilienhausbesitzer.
  • Oberste Geschossdecken in Bestandsgebäuden, die nicht den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen ab dem 1.1.2016 gedämmt sein (U-Wert kleiner/gleich 0,24 W/m² K). Die Forderung gilt als erfüllt, wenn das darüber liegende Dach gedämmt ist oder den Mindestwärmeschutz erfüllt.
  • Für den Gebäudebestand sind darüber hinaus keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen.
  • Neuskalierung des Bandtachos im Energieausweis für Wohngebäude bis 250 kWh/(m²a) und Stärkung der Modernisierungsempfehlungen. Der Bandtacho wird zusätzlich durch Energieeffizienzklassen von A+ bis H ergänzt.
  • Verkäufer und Vermieter von Immobilien sind künftig verpflichtet, den Energieausweis an Käufer bzw. Mieter zu übergeben. Der Energieausweis muss bereits bei der Besichtigung vorgelegt werden.
  • Energetische Kennwerte (Endenergie) müssen künftig im Falle des Verkaufs oder der Vermietung in Immobilienanzeigen angegeben werden. Liegt ein Energieausweis mit Energieeffizienzklasse vor, muss die entsprechende Einstufung auch veröffentlicht werden.
  • Erweiterung der Aushangpflicht für Energieausweise für öffentliche Gebäude mit starkem Publikumsverkehr ab 500 m² Nutzfläche (ab dem 8. Juli 2015 mehr als 250 m²) und entsprechende private Gebäude ab 500 m² Nutzfläche.
  • Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 2,4.
  • Einführung von Stichprobenkontrollen für Energieausweise.
  • Einführung eines Kontrollsystems für Inspektionsberichte von Klimaanlagen.

Ab 01.01.2016:

  • Verschärfung der primärenergetischen Anforderungen (Gesamtenergieeffizienz) an neu gebaute Wohn- und Nichtwohngebäude um 25 Prozent. Die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss zudem im Schnitt etwa 20 Prozent besser ausgeführt werden.
  • Der Transmissionswärmeverlust darf sowohl den Tabellengrenzwert der EnEV wie auch den ermittelten Referenzwert nicht überschreiten, was in Einzelfällen die Verbesserung der Wärmedämmung um 20% gegenüber dem gesetzlich geforderten Mindeststandard bedeuten kann.
  • Senkung des Primärenergiefaktors von Strom auf 1,8.

Quelle: dena

EnEV 2014 Anl. 1 Tab. 1: Ausführung des Referenzgebäudes für Wohnungsneubauten

Bauteil / System
Referenzausführung / Wert (Maßeinheit)
1.0
Q''p des Referenzgebäudes nach Zeile 1.1 bis 8 ist für Neubauten ab 01.01.2016 mit dem Faktor 0,75 zu multiplizieren.
1.1
Wand, Decke gegen Außenluft
Wärmedurchgangskoeffizient
U = 0,28 W/(m²K)
1.2
Wand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wand/Decke zu unbeheiztem Raum
Wärmedurchgangskoeffizient
U = 0,35 W/(m²K)
1.3
Dach, oberste Decke, Abseitenwand
Wärmedurchgangskoeffizient
U = 0,20 W/(m²K)
1.4
Fenster, Fenstertüren
Wärmedurchgangskoeffizient
Gesamtenergiedurchlassgrad Glas
UW = 1,3 W/(m²K)
g= 0,60
1.5
Dachflächenfenster
Wärmedurchgangskoeffizient
Gesamtenergiedurchlassgrad Glas
UW = 1,4 W/(m²K)
g= 0,60
1.6
Lichtkuppeln
Wärmedurchgangskoeffizient
Gesamtenergiedurchlassgrad Glas
UW = 2,4 W/(m²K)
g= 0,64
1.7
Außentüren
Wärmedurchgangskoeffizient
U = 1,8 W/(m²K)
2
Bauteile nach Zeilen 1.1 – 1.7
Wärmebrückenzuschlag
ΔUWB = 0,05 W/(m²K)
3
Luftdichtheit der Gebäudehülle
Bemessungswert n50
nach DIN V 4108-6: Dichtheitsprüfung
nach DIN V 18599-2: Kategorie I
4
Sonnenschutzvorrichtung
keine Sonnenschutzvorrichtung
5
Heizungsanlage
  • Brennwertkessel (verbessert), Heizöl EL, Aufstellung: AN ≤ 500 m² innerhalb thermischer Hülle; sofern AN > 500 m² außerhalb thermischer Hülle
  • Auslegungstemperatur 55/45°C, zentrales Verteilsystem innerhalb thermischer Hülle, innen liegende Stränge wärmegedämmt, Standardleitungslängen, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt Δp konst.), hydraulischer Abgleich
  • Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außenwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K
6
Anlage zur Warmwasserbereitung
  • zentrale Warmwasserbereitung, gemeinsame mit Heizungsanlage nach Zeile 5
  • Solaranlage (Flachkollektor, Speicher):
    bei Berechnung nach DIN V 18599: ausgelegt nach DIN V 18599-8, Tab. 15 bei Berechnung nach DIN V 4108-6 mit DIN V 4701-10: nur zur Trinkwassererwärmung, Speicher indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger; AN ≤ 500 m² entspr. kleine Solaranlage, AN > 500 m² entspr. große Solaranlage
  • Verteilsystem innerhalb der thermischen Hülle, innenliegende Stränge wärmegedämmt, gemeinsame Installationswand, mit Zirkulation, Standardlängen
7
Kühlung
keine Kühlung
8
Lüftung
zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator
     

 

EnEV 2014 Anl. 1 Tab. 2: Transmissionswärmeverlust H'T in W/(m²K);
Höchstwerte für Wohnungsneubauten
transmissionswaermever

Referenzausführung Nicht-Wohngebäude

 
Zonentemperatur ≥ 19°C
Zonentemperatur < 19°C
Außenwände
U = 0,28 W/(m²K)
U = 0,35 W/(m²K)
Vorhangfassade
U = 1,4 W/(m²K)
U = 1,9 W/(m²K)
Fenster
U = 1,3 W/(m²K)
U = 1,9 W/(m²K)
Dächer
U = 0,2 W/(m²K)t
U = 0,35 W/(m²K)
Bauteile an Erdreich
U = 0,35 W/(m²K)
U = 0,35 W/(m²K)
Wärmebrückenzuschlag
U = 0,05 W/(m²K)
(gemäß Beiblatt 2 DIN 4108)
U = 0,1 W/(m²K)
ohne Nachweis
Lüftung
mechanische Abluftanlage oder Zu-/Abluft mit WRG
Warmwasser
solare Wassererwärmung
Heizung
Öl-Brennwert 55/45°C
Die möglichen Referenzausführungen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) sind auf Grund des Umfangs hier nicht wiedergegeben und können dem Gesetzestext entnommen werden.

Die Energieeinsparverordnung belohnt eine sorgfältige Planung

waermegewinneÜber eine Energiebilanz sind alle Wärmeverluste und -gewinne eines Hauses nachzuweisen. Dabei darf die Differenz aus Verlusten und Gewinnen einen von der Gebäudegeometrie abhängigen Grenzwert für den Primärenergiebedarf nicht überschreiten.

Ermittelt werden dabei der Heizwärmebedarf, die Heizenergie zur Warmwasserbereitung, die Wärmeverluste der Heizungsanlage sowie die Energieverluste, die bei der Gewinnung, der Umwandlung und dem Transport des Brennstoffes entstehen. Wie der zulässige Primärenergiebedarf eines Hauses erzielt wird, liegt im Gestaltungsfreiraum des Planers und des Bauherren.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützt Bauherren, die den Energiebedarf weiter senken. Zwar läuft das Förderprogramm "KfW-Effizienzhaus 70" zum 30.03.2016 aus, die Förderungen von KfW 55- und KfW 40-Häusern bleiben jedoch unverändert bestehen. Zusätzlich führt die KfW zum 01.04.2016 mit dem "KfW-Effizienzhaus 40 Plus" einen neuen Förderstandard für Wohngebäude ein, bei dem ein wesentlicher Teil des Strombedarfs am Gebäude selbst erzeugt, gespeichert und genutzt werden muss.

Energiebilanz am Beispiel eines Einfamilienhauses

Verlust von Heizenergie

waermeverlusteEin Haus hat zwei ganz unterschiedliche Wärmeverlustquellen. Es verliert zum einen Wärme über die Gebäudehülle, zum anderen beim für die Hygiene erforderlichen Lüften und durch die in der Gebäudehülle vorhandenen Lecks. Gleichzeitig gewinnt es Wärme durch die Sonneneinstrahlung (solare Energiegewinne) und durch elektrische Geräte (interne Energiegewinne). Die Differenz aus den Verlusten und Gewinnen ergibt den sogenannten Heizwärmebedarf eines Hauses.

Zu den Wärmeverlusten über die Gebäudehülle, den sogenannten Transmissionswärmeverlusten, tragen die Wände nur zu einem geringen Teil bei. Ziegelwände dämmen sehr gut. Wichtig ist es, dass Dach, Fenster, Türen und Keller das gleiche gute Dämmniveau erreichen.

Lüftungsverluste optimieren

Bei den Lüftungswärmeverlusten hat ein Ziegelhaus die Nase vorn, denn verputzte Ziegelwände sind und bleiben lebenslang luftdicht. Eine undichte Gebäudehülle treibt die Verluste unkontrollierbar in die Höhe. Deshalb werden in der Energieeinsparverordnung für Häuser, die nicht auf Luftdichtigkeit geprüft sind, bereits in der Energiebilanz höhere Lüftungswärmeverluste angesetzt. Vorteilhaft ist, dass Ziegel der einzige tragende Baustoff ist, der nicht schwindet; Risse und Fugen können so nicht entstehen.

Undichte Gebäudehülle – eine potentielle Schadensquelle

Kann warme, mit Feuchtigkeit angereicherte Innenluft über Leckstellen durch ein mit Dämmstoff verfülltes Bauteil nach draußen strömen, besteht die Gefahr, dass es durchfeuchtet. Das liegt daran, dass in der kalten Jahreszeit die Luft im Bauteil abkühlt und die Luftfeuchtigkeit kondensiert. Feuchte Dämmstoffe verlieren ihre Dämmwirkung und fangen an zu schimmeln. Gefährlich ist dabei, dass die innerhalb der Wände und Decken entstandenen Schimmelpilzsporen unsichtbar bleiben und die Raumluft belasten. In einem Ziegelhaus können diese Bauschäden nicht auftreten, denn verputzte Ziegelwände sind immer winddicht (vgl. DIN 4108-7). In ihnen kann sich kein Schimmel festsetzen.

feuchte_bauteileWärmebrücken sind thermische Schwachstellen in der Gebäudehülle

Wärmebrücken führen nicht nur zu Energieverlusten, sondern in ihrer Umgebung sinken die raumseitigen Oberflächentemperaturen der Bauteile. Auf kalten Bauteiloberflächen schlägt sich der Wasserdampf der Luft als Tauwasser nieder. Sinkt diese Temperatur häufig unter 12,6°C ab, muss mit Schimmelbildung gerechnet werden (DIN 4108-2). Die Ziegelindustrie hat einen umfangreichen Wärmebrückenkatalog entwickelt, in dem die im Wohnungsbau üblicherweise vorkommenden Wärmebrücken-Situationen erfasst und deren Wärmeverlustwerte berechnet sind.

Brennstoff und Heizungsanlage optimieren

Bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs wird der Heizwärmebedarf anteilig mit den Verlusten der Heizungsanlage und der vorgelagerten Prozessketten beaufschlagt. Der Multiplikator ist die sogenannte Anlagenaufwandszahl ep, die wiederum von den Energieverlusten zur Beschaffung des Brennstoffes sowie vom Wirkungsgrad und Standort der Heizungsanlage abhängt. Positiv wirken sich nachwachsende Brennstoffe und innerhalb des wärmegedämmten Bereichs stehende Heizungen aus. Wie stark die Anlagenaufwandszahl ep den Primärenergiebedarf verändern kann, zeigt die Bandbreite: Eine Holz-Pelletheizung mit hohem Wirkungsgrad kann den rechnerischen Primärenergiebedarf auf 50% des Heizwärmebedarfs senken, eine ungünstige Ölheizung zu 70% Aufschlag führen.

Einfluss der Anlagenaufwandszahl auf den Primärenergiebedarf

anlagentechnikWegen des starken Einflusses der Wärmeerzeugung auf den Primärenergiebedarf muss die Art der Anlagentechnik bereits in einer frühen Planungsphase feststehen. Die Heizungsanlage sollte immer innerhalb des wärmegedämmten Bereiches eines Hauses, z.B. im wärmegedämmten Keller, untergebracht sein, damit ihre Abwärme dem Haus nutzt. In die Entscheidung für ein Heizungssystem sollten die Erwartungen hinsichtlich der Energiepreisentwicklung, die Kosten und die Ausgereiftheit der Anlagentechnik sowie das Vertrauen in die zukünftige Wartung der Anlagen einfließen.

Einfluß der Wärmedämmung und -speicherung

Ökologisch hochwertige Außenwände aus rein mineralischen Wärmedämmziegelen bilden das konstruktive und energetische Grundgerüst der wirtschaftlichen Planung eines Hauses. Ohne zusätzliche Dämmschicht werden z.B. mit dem MZ70 und MZ8 extrem niedrige U-Werte bis zu 0,14 bzw. 0,16 W/m²K erreicht. Gemeinsam mit einer massiv ausgeführten Deckenkonstruktion werden so hervorragend temperaturausgleichende und energiesparende Wärmespeichermassen erstellt. Die Wirkung solcher Speichermassen wird häufig unterschätzt. Bei einem Gebäude, dessen Energiebedarf den Anforderungen der Energieeinsparverordnung bereits entspricht, können größere Speichermassen den Heizwärmebedarf zusätzlich um bis zu 15 % senken. Auf dieser massiven Basis kann nun die Kombination der optimalen Anlagentechnik festgelegt werden. Denn je besser die Anlagentechnik mit der Gebäudesubstanz harmoniert, umso effizienter ist auch die Energieerzeugung.

Wie erreicht man das gewünschte Energiesparniveau?

 

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, wie wichtig es ist, das Energiekonzept eines Hauses sorgfältig zu planen. Wir unterstützen Sie mit einem Berechnungsprogramm. Eine Orientierung, wie sich das Energiesparniveau der Häuser steigern lässt, zeigt folgende Übersicht:

Energie-Sparniveau
Bauteil
EnEV 2014/2016
KfW Förderstufen 55, 40 und 40 Plus
Wand
U ≤ 0,28 W/m²K
0,20 ≥ U ≥ 0,15 W/m²K
Fenster
U ≤ 1,30 W/m²K
U ≥ 0,90 W/m²K
Dach
U ≤ 0,20 W/m²K
0,15 ≥ U ≥ 0,11 W/m²K
Kellerwand u. -sohle
U ≤ 0,35 W/m²K
0,25 ≥ U ≥ 0,19 W/m²K
Wärmebrückenzuschlag
U ≤ 0,05 W/m²K
Einzelnachweis
Lüftung
• geprüfte Luftdichtheit
• Fensterlüftung
• zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt
  (Mehrfamilienhaus)
• geprüfte Luftdichtheit
• Lüftungsanlage mit Wärmetauscher
• Lüftungsanlage, evtl. mit Wärmerückgewinnung (Ein-, Mehrfamilienhaus)
Heizung
• Brennwert- oder   Niedertemperaturkessel
• Wärmepumpe
• Pelletheizung
• evtl. zusätzlich Solarkollektoren
• Fernwärme regenerativ
Warmwasseraufbereitung
• integriert in Heizkessel
• Solarkollektoren
• Solarkollektoren
Hilfsstrom für Wärmeerzeugung
• aus dem Netz
• vorzugsweise bzw. zwingend am Objekt erzeugter Solarstrom

 

Ein Ziegelhaus kann mehr

Ziegelwände haben nicht nur eine sehr gute Wärmedämmung. Da fachgerecht verputzte Wände von Haus aus luftdicht sind, hat das Haus nur geringe Verluste über Undichtigkeiten. Gleichzeitig senken die Wärmespeichermassen den Heizwärmebedarf. Es ist daher relativ einfach, den Primärenergiebedarf und damit die Heizkosten auf eine KfW-Förderstufe zu senken. Unsere Bauberater geben Ihnen Tipps und informieren Sie ausführlich.

Energiepass dokumentiert das Energiesparniveau

Seit der Energieeinsparverordnung 2007 ist für jeden Neubau ein Energiepass zu erstellen. Er gehört zum Nachweis des Primärenergiebedarfs und wird im Rahmen der Berechnung mit erstellt.

Ziegelhäuser für jedes Dämmniveau

Ziegel-Außenwände erfüllen alle Wünsche an den Wärmeschutz. Wie gut eine Wand die Wärme im Haus hält, verdeutlicht der U-Wert. Je kleiner er ist, desto besser ist die Wärmedämmqualität. Für Ziegel-Außenwände stehen zwei Konstruktionsvarianten zur Auswahl:

  1. Einschalige Außenwände
  2. Wände mit Wärmedämmverbundsystem
U-Wert-Tabelle monolithische Ziegelwände

Sie finden die Tabelle als PDF-Datei zum Download am Ende dieser Seite!

Einschalige Außenwände aus Wärmedämmziegeln

Diese beliebte Konstruktion ist besonders ausführungssicher, robust und diffusionsoffen. Außen schützt ein auf den Ziegel abgestimmter Putz gegen Witterungseinflüsse und bestimmt das optische Erscheinungsbild des Hauses. In Zusammenarbeit mit den führenden Putzherstellern erarbeitete Empfehlungen für auf Wärmedämmziegel abgestimmte Außenputze stehen zur Verfügung. Wärmedämmziegel werden für die Wanddicken 30,0 cm, 36,5 cm, 42,5 cm und 49,0 cm (ohne Putz) geliefert. Bauherren können eine Wärmeleitfähigkeit von 0,07 bis 0,12 W/mK wählen.

Zum Vergleich: Nadelholz hat die Wärmeleitfähigkeit von 0,13 W/mK und Hartschaumdämmstoff 0,03 bis 0,04 W/mK. Eine 365 mm dicke Ziegelwand mit Wärmeleitfähigkeit von 0,08 W/mK dämmt so gut wie 18 cm Dämmstoff (Wärmeleitfähigkeitsgruppe 040). Wärmedämmziegel sind mit ihrer Rohdichte zwischen 0,6 und 0,8 kg/dm³ bei gleicher Wärmedämmung im Vergleich zu anderen Massivbaustoffen relativ schwer. Das bringt große Vorteile bei der Wärmespeicherung, beim Schallschutz und der Tragfähigkeit, denn kein anderer Baustoff maximiert diese Werte gleichzeitig in so hohem Maße wie der Ziegel.

U-Wert-Tabelle Ziegelwände mit WDVS

Sie finden die Tabelle als PDF-Datei zum Download am Ende dieser Seite!

Ziegelaußenwände mit Wärmedämmverbundsystem

Bei Ziegelwänden mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) reguliert die tragende Ziegelwand aus schweren Hochlochziegeln (Wanddicken von 17,5 cm oder 24 cm mit der Ziegelrohdichteklasse > 1,0 kg/dm³) die Luftfeuchte, gewährleistet die Tragfähigkeit sowie den Schallschutz und gleicht Temperaturschwankungen aus. Die Dämmschicht hält die Wärme im Haus. Bitte beachten Sie: Abhängig vom Dämmstoff können Wärmedämmverbundsysteme den Schutz gegen Außenlärm günstig oder ungünstig verändern. Zudem kann es bei WDVS durch Tauwasserbildung zu Algenwachstum und Vermoosung an der Fassade kommen. Spezielle Putzsysteme schaffen in diesem Fall Abhilfe. Unsere Bauberater geben Ihnen gerne auf den Einzelfall abgestimmte Auskünfte.
 

Wärmespeicherfähigkeit

Die Masse eines Baustoffes ist entscheidend für seine Wärmespeicherfähigkeit. Je mehr Masse ein Baustoff besitzt, desto mehr Energie kann er speichern. Diese Fähigkeit wirkt sich positiv auf das Wohlbefinden der Bewohner aus, da ein Großteil der aufgenommenen Energie in Form von Wärmestrahlung  an die Umgebung abgegeben wird. Massivwände in einschaliger Ausführung erzielen Wärmegewinne durch Sonneneinstrahlung bereits während der Heizperiode, da die außenseitig erwärmte Wand die Heizenergie von innen nicht abfließen lässt. Raumumschließende Bauteile die eine geringe Wärmespeicherfähigkeit besitzen führen zu einer schnellen Absenkung der Oberflächentemperatur. Räume kühlen bei Unterbrechung der Heizleistung stark aus. Wandkonstruktionen aus Ziegeln von Mein Ziegelhaus besitzen neben dem erhöhten Wärmeschutz auch eine hervorragende Wärmespeicherfähigkeit.

Auskühlverhalten eines RaumesAuskühlzeit – sommerlicher Wärmeschutz

Ein angenehm behagliches Raumklima wird durch einspeichern und langsames abgeben der Wärmeenergie aus der Wand an die Umgebung erzielt. Die Wärmespeichermasse der Wand entzieht tagsüber der Raumluft die überschüssige Wärme und beugt so einer Überhitzung vor. Kühlt bei Eintritt der Dunkelheit die Außenluft ab, geben die Wände ihre Wärme wieder ab. Am nächsten heißen Tag können sie erneut ihre Kühlfunktion übernehmen. In der Übergangszeit mit hohen Tages-, aber kühlen Nachtstunden, wärmen die Ziegelwände das Gebäude.

Weitere Informationen zur EnEV finden Sie auch unter

www.ziegel.de        www.kfw.de        www.gre-online.de        www.bhks.de        www.flib.de        www.dena.de        www.enev-online.de

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG

EnEV2Am 1. Juni 2008 hat der Bundestag das Wärmegesetz beschlossen. Seit dem 1. Januar 2009 ist das EEWärmeG in Kraft getreten. Es legt fest, dass spätestens im Jahr 2020 15 Prozent der Wärme in Deutschland aus Erneuerbaren Energien stammen sollen.

Als erneuerbare Energien erkennt das Wärmegesetz an

  • solare Strahlungsenergie,
  • Biomasse,
  • Geothermie und
  • Umweltwärme.

Keine erneuerbare Energie ist Abwärme. Sie kann jedoch genutzt und als Ersatzmaßnahme anerkannt werden. Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf zu einem bestimmten Anteil mit regenerativen Energiequellen decken:

  • bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 Prozent,
  • bei Biogas zu mindestens 30 Prozent und
  • in allen anderen Fällen zu mindestens 50 Prozent.

Um den effizienten und umweltfreundlichen Einsatz der erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten, stellt das Wärmegesetz zusätzliche Anforderungen an die technologische Nutzung der Energien. So müssen z.B. Solarkollektoren ein bestimmtes Gütesiegel vorweisen, Wärmepumpen bestimmte Jahresarbeitszahlen erfüllen und Bioöle in Kesseln verbrannt werden, die der besten verfügbaren Technik entsprechen.