Energie-Sparhäuser
Seit Februar 2002 regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV)die Wärmedämmqualität von Außenbauteilen und den maximalen Energiebedarf der Heizungsanlagen von beheizten Neubauten, bzw. zum Teil auch von Gebäuden nach einer Sanierung. Der aktuelle Stand ist nach offizieller Lesart die EnEV 2013, wobei nach Änderungen, die am 01.01.2016 in Kraft getreten sind, im allgemeinen Sprachgebrauch von der EnEV 2016 gesprochen wird. In der Verordnung werden für beheizte Wohngebäude zwei Anforderungswerte vorgegeben:
- Transmissionswärmeverlust H’T (Wärmeabstrahlverlust über die Bauteile)
- Primärenergiebedarf QP (Energiebedarf der Heizung aus nicht regenerativen Energieträgern)
Der H’T -Wert stellt im Prinzip einen gemittelten U-Wert aus den Werten der einzelnen Bauteile der beheizten Gebäudehülle in Abhängigkeit ihrer Flächen dar. Darin ist auch ein Zuschlag für den zusätzlichen Wärmeenergieverlust über die Wärmebrücken des Gebäudes enthalten. Mit diesem Grenzwert wird die Mindest-Wärmedämmqualität des Gebäudes vorgegeben.
Der QP -Wert begrenzt den Energiebedarf, quasi den „Brennstoff-Bedarf“, der Heizungsanlage für die Gebäudebeheizung und die Brauchwasser-Erwärmung. Allerdings wird der Wert des prognostizierten Verbrauchs (= Endenergie QE) noch mit einem „Primärenergiefaktor“ multipliziert, der berücksichtigt, wieviel Energie bereits bei der Brennstoffgewinnung verbraucht wurde und ob der Energieträger aus fossilen, nicht erneuerbaren Resourcen, oder aus regenerativen Energiequellen stammt. Somit erhält man den Primärenergiebedarf, der als Maßstab für die Energieeffizienz gilt.
In der EnEV wird also nicht nur der Heizenergiebedarf für Gebäude begrenzt, sondern auch die ökologische Komponente des Energieträgers gewertet. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Neubau von besonders energieeffizienten Wohngebäuden mit zinsgünstigen Darlehn und tilgungsfreien Zuschüssen über das Programm „Energieeffizient Bauen Nr. 153“. Um dieses Programm beantragen zu können muss über eine Energiebedarfsberechnung nachgewiesen werden, dass das geplante Gebäude die nach der EnEV gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungswerte deutlich unterschreitet. Die Maximalwerte werden über das sogenannte Referenzgebäudeverfahren ermittelt. In diesem Berechnungsverfahren wird das geplante Gebäude zunächst mit genormten Werten belegt, d. h. den Bauteilen der Gebäudehülle werden fixe U-Werte zugeteilt, die Heizungsanlage ist vorgegeben, der Energiebedarf für Warmwasserbereitung sowie die Wärmeverluste durch Lüften werden in Abhängigkeit der Gebäudenutzfläche berechnet, auch die Jahresaußentemperatur wird bundesweit gleich angesetzt. Daran lässt sich erkennen, dass eine Energiebedarfsberechnung keine individuelle Abbildung des geplanten Gebäudes ist, sondern der statistischen Vergleichbarkeit aller Wohnungsneubauten auf einem einheitlichen Niveau dient. Die Werte dieses Referenzgebäudes geben die 100%-Marke vor, KfW-Häuser müssen diese deutlich unterschreiten. Jedes KfW-geförderte Vorhaben muss von einem unabhängigen Energieeffizienz-Sachverständigen in der Planung und während der Ausführung begleitet werden, der dann auch die notwendigen Bestätigungen ausstellt.
Die Vorgaben und Bedingungen der KfW sind im „Merkblatt Energieeffizient Bauen (153)“ sowie in der Anlage dazu, den „Technischen Mindestanforderungen (153)“ nachzulesen:
- Merkblatt Energieeffizient Bauen (153) - Stand 04/2016 (Änderung markiert)
- Technische Mindestanforderungen (153) - Stand 04/2016 (Neufassung)
KfW-70 Energieeffizienzhaus
Das KfW-70 Effizienzhaus wird seit dem 01.04.2016 nicht mehr gefördert, weil dieses Niveau bereits annähernd den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was eine finanzielle Förderung mit öffentlichen Mitteln nicht mehr gerechtfertigt.
KfW-55 Energieeffizienzhaus
Der Primärenergiebedarf QP darf maximal 55%, der H’T -Wert max. 70% des jeweils errechneten Referenzwertes betragen.
Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 € je Wohneinheit, das Darlehn wird mit bis zu 20-jähriger Zinsbindung angeboten. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist variabel und in immer aktueller Höhe auf der Internetseite der KfW zu finden. In der Regel beträgt er 5% des Zusagebetrags.
KfW-40 Energieeffizienzhaus
Der Primärenergiebedarf QP darf maximal 40%, der H’T -Wert max. 55% des jeweils errechneten Referenzwertes betragen.
Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 € je Wohneinheit, das Darlehn wird mit bis zu 20-jähriger Zinsbindung angeboten. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist variabel und in immer aktueller Höhe auf der Internetseite der KfW zu finden. In der Regel beträgt er 10% des Zusagebetrags.
KfW-40 PLUS Energieeffizienzhaus
Für die Förderung dieses neu eingeführten Standards müssen zunächst die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllt werden. Als zusätzliche Anforderung sehen die Merkblätter ein "Plus Paket" mit folgenden Komponenten vor, die das Gebäude aufweisen muss:
- Eine stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
- Ein stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
- Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
- Eine Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch über ein entsprechendes Benutzerinterface
Die vorrangige Eigennutzung des auf dem Grundstück erzeugten Stroms muss gewährleistet sein.
KfW-Programm 431: Baubegleitung
Die Kosten für die energetische Fachplanung und Baubegleitung können über dieses Programm bezuschusst werden. Voraussetzung ist eine bestätigte Förderung des Neubaus über das KfW-Programm 153. Bezuschusst werden 50% der förderfähigen Kosten, jedoch max. € 4.000,- pro Vorhaben.
Alle Förderanträge müssen vor Maßnahmenbeginn (Baubeginn) bei der KfW eingereicht sein.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de/153.
Weitere Förderprogramme
Die o. g. KfW-Förderprogramme können i. d. R. mit weiteren Programmen kombiniert werden, z. B.:
KfW-Programm 124: KfW-Wohnungseigentumsprogramm
Gefördert wird der Bau oder der Erwerb von selbstgenutzten Wohnungen.
KfW-Programm 270/274: Erneuerbare Energien - Standard
Gefördert werden Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
KfW-Programm 275: Erneuerbare Energien - Speicher
Gefördert werden Batteriespeicher für Solarstromanlagen.
10.000-Häuser-Programm – EnergieBonusBayern
Der Freistaat Bayern fördert innovative Heizungen und Speicher sowie die bessere Integration von Ein- und Zweifamilienhäusern in das zukünftige Energiesystem. Das Programm können Eigentümer und Bauherren selbstgenutzter Ein- und Zweifamilienhäuser in Anspruch nehmen. Für Neubauten gibt es den Programmteil EnergieSystemHaus. Die Förderung erfolgt über den TechnikBonus für den Einsatz eines innovativen Heiz-/Speichersystems mit intelligenter Steuerung und/oder über den EnergieEffizienzBonus, in Abhängigkeit des berechneten Heizwärmebedarfs.
Weitere Informationen finden Sie unter www.energieatlas.bayern.de/buerger/10000_haeuser_programm.html