Energie-Sparhäuser
Im Februar 2002 wurde die Energieeinsparverordnung (EnEV) verabschiedet, die die Wärmedämmqualität von Außenbauteilen und den maximalen Energiebedarf der Heizungsanlagen von beheizten Neubauten, bzw. zum Teil auch von Gebäuden nach einer Sanierung regelte. Diese wurd dann vom Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude sowie den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen in Deutschland. Es wird zunehmend zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) weiterentwickelt und zielt darauf ab, den Gebäudesektor bis 2045 treibhausgasneutral nach anerkannten Standards zu machen.
- Energiebedarf: Gemessen wird, wie viel Strom, Gas oder Wärme das Haus insgesamt braucht.
- Wärmedämmung: Die Hülle des Hauses (Wände, Dach und Fenster) muss die Wärme gut im Inneren halten.
- Klassen: Gängige Standards sind zum Beispiel das Effizienzhaus 40 oder 55.
KfW-70 Energieeffizienzhaus
Das KfW-70 Effizienzhaus wird seit dem 01.04.2016 nicht mehr gefördert, weil dieses Niveau bereits annähernd den gesetzlichen Anforderungen entspricht, was eine finanzielle Förderung mit öffentlichen Mitteln nicht mehr gerechtfertigt.
KfW-55 Energieeffizienzhaus
Der Primärenergiebedarf QP darf maximal 55%, der H’T -Wert max. 70% des jeweils errechneten Referenzwertes betragen. Es gibt zwei Förderstufen:
- Effizienzhaus 55 - Wohngebäude
- Wohngebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf im Niedrigpreissegment
KfW-40 Energieeffizienzhaus
Der Primärenergiebedarf QP darf maximal 40%, der H’T -Wert max. 55% des jeweils errechneten Referenzwertes betragen. Es gibt zwei Förderstufen:
- Klimafreundliches Wohngebäude
- Wohngebäude mit niedrigem Primärenergiebedarf, Wohngebäude mit QNG-Siegel für nachhaltige Gebäude
Nähere Informationen zu den KfW-Förderungen finden Sie bei der KfW.




